BAUBEGRIFFE A - E

ABNAHME des HAUSES
Die Bauabnahme ist der letzte große Schritt vor dem Einzug. Es ist der Übergang von der Herstellungsphase in die Nutzungsphase, dabei wird aus dem Bauprojekt offiziell ein fertiges Gebäude. Die Abnahme findet direkt im Haus statt, es werden sämtliche Arbeiten, die vom Haushersteller durchgeführt wurden, gemeinsam mit dem Ansprechpartner der Baufirma gesichtet und protokolliert. Werden Die Bauabnahme ist der letzte große Schritt vor dem Einzug. Es ist der Übergang von der Herstellungsphase in die Nutzungsphase, dabei wird aus dem Bauprojekt offiziell ein fertiges Gebäude. Die Abnahme findet direkt im Haus statt, es werden sämtliche Arbeiten, die vom Hersteller, Baufirma durchgeführt wurden, gemeinsam mit dem Ansprechpartner der Baufirma gesichtet und protokolliert. Werden Mängel entdeckt, werden diese ebenfalls darin festgehalten. Zum Zeitpunkt der Abnahme beginnt zudem die Gewährleistungsfrist. Der Keller sowie Arbeiten, die von externen Handwerkern ausgeführt wurden, werden separat mit den jeweiligen Firmen abgenommen.Mängel entdeckt, werden diese ebenfalls darin festgehalten. Zum Zeitpunkt der Abnahme beginnt zudem die Gewährleistungsfrist. Der Keller sowie Arbeiten, die von externen Handwerkern ausgeführt wurden, werden separat mit den jeweiligen Firmen abgenommen.
ABNAHMEPROTOKOLL
Darin werden alle Punkte, die bei der Abnahme des Hauses - Bauwerkes zu berücksichtigen sind, schriftlich festgehalten: Ort, Datum, Uhrzeit, anwesende Personen, die Wetterlage und welche Unterlagen übergeben wurden, usw. Werden Mängel beanstandet, wird im Abnahmeprotokoll der Termin für die Beseitigung angeführt
ALTERNATIVPOSITION
Diese wird auch Wahlposition genannt. Möchtest du statt der vorgesehenen Grundposition eine andere Variante der Ausführung einer bestimmten Bauleistung, nennt man das Alternativposition.
ANNUITÄTENDARLEHEN
Bei diesem Darlehen wird für einen definierten Zeitraum eine Zinsbindung vereinbart. In diesem Zeitraum werden gleichbleibend hohe Raten gezahlt, die sowohl Zins als auch Tilgung beinhalten. Mit zunehmender Laufzeit nimmt die Restschuld ab und der Zinsanteil der Rate sinkt, während der Tilgungsanteil steigt. In der Regel wird die Annuität, also die gleichbleibende Zahlung, monatlich oder vierteljährlich beglichen
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Das sind die Kosten für den Erwerb einer Immobilie, der Anschaffung. Zu den Anschaffungskosten zählen der eigentliche Kaufpreis sowie die Nebenkosten. Dazu gehören:
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Grunderwerbssteuer,
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Grundbucheintragungsgebühr,
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Honorar für Anwalt oder Notar und
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Provision für Immobilienmakler.
AUSBAUSTUFEN
Wohnhäuser werden in Ausbaustufen angeboten: ausbaufertig, belagsfertig und schlüsselfertig. So wird auf jedes Budget Rücksicht genommen, jeder erhält das individuell auf ihn zugeschnittene Eigenheim. Ob man gerne Hobbyhandwerker ist, der selbst an seinem Haus mitbauen möchte, oder ob man sich lieber entspannt zurücklehnen und nach der Schlüssel-übergabe gleich einziehen möchte, kann man über die Ausbaustufe selbst wählen. Wir verwenden die Ausbaustufen STANDARD, PREMIUM und LUXURY für unsere Wohnhäuser:
BAUHERR
Der Bauherr ist der Verantwortliche beim Hausbau bzw. bei einer Baumaßnahme. Er beauftragt die ausführenden Unternehmen, Planer und Bauleiter und ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Baurecht. Als Käufer eines Wohnhauses bist auch du automatisch der Bauherr, der die Baufirma mit der Fertigstellung des Hauses (je nach Ausbaustufe) beauftragt
BAUKOSTEN
Das sind die Kosten für den Bau eines Hauses. Sie bestehen aus:
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reinen Baukosten,
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Baunebenkosten und
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Kosten für Außenanlagen.
Als Faustregel gilt: Die reinen Baukosten teilen sich etwa zur Hälfte auf die Kosten für den Rohbau und für den Ausbau auf. Zu den Baunebenkosten zählen Kosten für die Vorbereitung, Planung, Genehmigung und die Abnahme des Wohnhauses.
BAUTAGEBUCH
Der Bauleiter dokumentiert die täglichen Arbeiten in einem Bautagebuch. Vor allem relevante Sachverhalte und Vorkomm-nisse wie Geräteeinsatz, Witterung, Arbeiterzahl oder Vereinbarungen werden darin festgehalten
BAUWERT
Dieser bezeichnet den Herstellungswert eines Hauses, inklusive sonstiger baulicher Anlagen und Außenanlagen sowie Baunebenkosten. Normalerweise wird der umbaute Raum in Kubikmeter mit dem jeweiligen Raummeterpreis multipliziert. Gemeinsam mit dem Bodenwert ergibt der Bauwert dann den Sachwert der Immobilie. Dies ist für den Gutachter die Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts
BEBAUUNGSPLAN
In welcher Weise, in welchem Umfang und mit welcher Nutzungsart parzellierte Grundstücke bebaut werden dürfen oder auch freigehalten werden müssen, steht im Bebauungsplan. Dieser liegt bei der Gemeinde auf.
BEMUSTERUNG
Gemeinsam mit dem Ansprechpartner der Wohnhausfirma legst du die gewünschten Ausstattungsmerkmale fest. Diesen Vorgang nennt man Bemusterung.
BLOWER DOOR TEST
Der Blower-Door-Test ist ein Differenzdruck-Messverfahren, das in einem Gebäude Unterdruck erzeugt. Dadurch können undichte Stellen im Bauobjekt erkannt, lokalisiert und in weiterer Folge beseitigt werden
BODENWERT
Dieser beschreibt den Wert eines unbebauten Grundstücks. Gutachter erstellen den Bodenwert aufgrund von Vergleichswerten: dazu werden Grundstücke in gleicher Lage und mit gleichen Eigenschaften herangezogen. Die durchschnittlichen Lagewerte werden üblicherweise als Bodenrichtwerte jährlich von örtlichen Gutachterausschüssen bekannt gegeben
COP
Diese Abkürzung steht für „Coefficient of Performance“. Diese Leistungszahl beschreibt bei Wärmepumpen das Verhältnis zwischen der elektrischen Energie, die für den Betrieb aufgewendet werden muss, und der Energie, die von der Wärmepumpe gewonnen wird. Sie zeigt an, wie effizient eine Wärmepumpe im optimalen Betriebspunkt arbeitet, vergleichbar mit dem Normverbrauch eines Autos.
DECKUNGSRATE
Die Deckungsrate beschreibt den Beitrag einer Solarthermieanlage zur Gebäudeheizung
EIGENKAPITALERSATZMITTEL
Wie der Name schon sagt, sind diese Mittel ein Ersatz zum Eigenkapital. Dazu gehören:
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Eigenleistung, umgangssprachlich auch als „Muskelhypothek“ bezeichnet,
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Fremdmittel, die nicht von Banken stammen: Darlehen von Verwandten oder Arbeitgebern,
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öffentliche Baudarlehen
EIGENKAPITALQUOTE
Wie hoch der Anteil des Eigenkapitals an den Gesamtkosten für das Fertighaus ist, wird in der Eigenkapitalquote ausgedrückt. Als Faustregel gilt: für die Finanzierung eines Eigenheims sollte die Eigenheimkapitalquote bei mindestens 20 Prozent liegen. Zum Eigenkapital zählen Eigenkapitalersatzmittel sowie das reine Eigenkapital.
EIGENTÜMER
Aus wirtschaftlicher Sicht erwirbst du als Käufer das Fertighaus mit der Abnahme bzw. mit dem Kaufvertrag. Rechtlich gesehen bist du aber erst Eigentümer, wenn du im Grundbuch stehst
ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis ist der Typenschein fürs Wohnhaus. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes und ist die Voraussetzung für jede Förderung. Was genau darin steht, haben wir unter PLANUNG zusammengefasst.
ENERGIEEINSPARUNG
Beschreibt die Einsparung von: Heizkosten, Wasserkosten und Stromkosten. Maßnahmen, um Kosten einzusparen, sind z. B. eine moderne Heizung, eine effiziente Dämmung von Außenwänden, Keller und Dach sowie der Einbau von qualitativ hochwertigen Fenstern und Türen
ENERGIESYSTEM
Alle Komponenten, die zur energetischen Versorgung eines Hauses beitragen, wie Wärmepumpe, Photovoltaik- oder Solaranlage, ergeben das Energiesystem.
ERSCHLIESSUNG
Die Erschließung eines Grundstücks beinhaltet verschiedene bauliche Maßnahmen, damit das Grundstück genutzt – und bebaut – werden kann. Durch die Erschließung wird das Grundstück in Bauland umgewandelt. Dazu gehört die verkehrstechnische Infrastruktur und die Verlegung der Hausanschlüsse: Strom, Wasser, eventuell Gas, Leitung für Telefon und Internet …